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HONORAR
Bei Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB orientieren wir uns an der HOAI (§ 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Das Honorar für die Erstellung von Kurzgutachten und Verkaufsberatungen bemisst sich in erster Linie nach Objektart sowie objektspezifischen Aufwand.
Jeder Auftrag wird individuell von uns betreut. Vor jeder Auftragserteilung vereinbaren wir mit Ihnen gemeinsam ein festes Honorar. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email, dann besprechen wir Ihr individuelles Anliegen.
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